businesspress24.com - Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-NRW-Verfassungsrichter: Kein Platz für Scharia im deutschen Rechtsstaat
 

Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-NRW-Verfassungsrichter: Kein Platz für Scharia im deutschen Rechtsstaat - Michael Bertrams strikt gegen "Paralleljustiz" nach islamischem Recht

ID: 1109058


(ots) - Der frühere NRW-Verfassungsrichter Michael Bertrams
warnt vor gefährlichen Folgen einer "Paralleljustiz" nach dem
islamischen Rechtssystem der Scharia für den deutschen Rechtsstaat.
"Die Anwendung der Scharia insbesondere in familienrechtlichen
Streitigkeiten und im Strafrecht führt zu einer inakzeptablen
Selbstjustiz, bei der Friedensrichter ''von Gottes Gnaden'' die Gebote
Allahs an die Stelle des staatlichen Rechts setzen", sagte Bertrams
dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe). Der Deutsche
Juristentag in Hannover befasst sich in dieser Woche mit der Frage
nach Anwendungsmöglichkeiten der Scharia auch in Deutschland. Sie
bedeutet nach Bertrams'' Worten eine eklatante Benachteiligung der
Frau, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt oder in
Vermögensfragen. "Hier werden letztlich patriarchale Muster
zementiert und damit ein Menschenbild, das mit unseren
Wertvorstellungen nicht vereinbar ist", so der Jurist, der von 1994
bis 2013 an der Spitze des Verfassungsgerichtshofs und des
Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster
stand.

Bertrams erwartet vom Juristentag eine klare Absage an jede Form
islamischer Paralleljustiz, von Bagatellstreitigkeiten abgesehen.
"Zudem wünsche ich mir Anstöße für ein größeres Problembewusstsein
unserer Justiz." Viele Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter
wüssten oft nicht, dass manche Muslime als Angeklagte oder Zeugen ihr
Aussageverhalten an ihrem spezifisch islamischen Rechtsverständnis
ausrichten. In ihrem Koalitionsvertrag bekundeten Union und SPD den
Willen, Paralleljustiz nicht zu dulden. "Das ist verdienstvoll, aber
es reicht nicht", sagte Bertrams. "Der Gesetzgeber wäre deshalb gut
beraten, mit aller Entschiedenheit vorzugehen und Paralleljustiz
konsequent zu unterbinden, gegebenenfalls auch unter Strafe zu




stellen." Weiter lehnte Bertrams es strikt ab, die Beheimatung von
Straftätern im islamischen Kultur- und Rechtskreis als strafmildernd
zu bewerten, wie dies in einzelnen Prozessen bereits der Fall war.
"Ich sehe in solchen Urteilen eine Kapitulation des demokratischen
Rechtsstaats vor einer in weiten Teilen archaischen Rechtskultur."



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Datum: 16.09.2014 - 19:00 Uhr
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