businesspress24.com - Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Volljährig und ohne Schutz? (FOTO)
 

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Volljährig und ohne Schutz? (FOTO)

ID: 1106758


(ots) -
Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und
Freiwilligendiensten bei den Eltern mitversichert -
Berufseinstieg birgt Risiken

Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium
entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester
beginnt, ist für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, sich auf
eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem
Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.

In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind
volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei
ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert
auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein
Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob diese
Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der
Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung ist auch
der Freiwillige Wehrdienst noch miteingeschlossen. - Natürlich dürfen
die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben:
Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein
bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der
Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung
einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes
Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit
allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen
Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Ausland inklusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme:
Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie
in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der




Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man
zuvor mit Hausratversicherung reden. Auch auf die
Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie
sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.



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Datum: 11.09.2014 - 05:10 Uhr
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