Presseerklärung des Hauptgeschäftsführers des Paritätischen, Ulrich Schneider, zum heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz IV-Regelsätzen.
(ots) - "Das BVG hat heute die rigorose Pauschalierung der
Regelsätze gekippt. Damit ist die seit Rot-Grün verfolgte Philosophie
des Vorrangs der absoluten Massenverwaltungstauglichkeit vor der
Lebensrealität der Menschen und ihren individuellen Bedarfen endlich
juristisch beendet. In zentralen Punkten wie bei der Anschaffung
langlebiger Gebrauchsgüter, den Kosten für Mobilität oder den
Preissprüngen bei den Energiekosten ist das Bundesverfassungsgericht
der Kritik des Paritätischen gefolgt und hat das derzeitige Modell
der Regelsatzbemessung an diesen Punkten für untauglich erklärt.
Stattdessen ist den tatsächlichen individuellen Bedarfen wieder
Rechnung zu tragen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nun nicht auf Zeit zu
spielen, sondern die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur
Gewährung sogenannter einmaliger regelsatzunabhängiger Leistungen,
zur Mobilität, zu Energiekosten und dem Bildungs- und Teilhabepaket
unverzüglich nachzukommen. Das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ist realistischerweise nur als ein Teilsieg
zu bezeichnen. Es bleibt erschütternd, dass es immer wieder Urteile
oberster Gerichte bedarf, um Politik an Vernunft und Menschlichkeit
auch bei Hartz IV zu erinnern."
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling
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Datum: 09.09.2014 - 10:37 Uhr
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