Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) kommentiert den Abschlussbericht zur NSU-Verfolgung
(ots) - Beihilfe zum Hochverrat
Das deutsche Strafgesetzbuch spricht von Hochverrat auf
Landesebene, wenn jemand es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung
die auf der Verfassung eines Landes beruhende Ordnung zu ändern. Dass
der NSU diese Ziele befolgte, steht außer Zweifel. Um sie zu
erreichen, haben junge Rechtsextremisten zehn Menschen ermordet.
Die Opfer könnten noch leben, wenn das NSU-Trio rechtzeitig in
Thüringen verhaftet worden wäre. Denn dort war man der späteren
Mörderbande durchaus auf der Spur. Aber immer wieder konnte sie den
staatlichen Organen entkommen. So wie es aussieht, gelang das nur,
weil staatliche Organe dem Trio halfen. Das wäre dann mindestens
Beihilfe zum Hochverrat. +++
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Datum: 21.08.2014 - 12:05 Uhr
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