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Crashtests für Karts

ID: 1098538

Neue Sicherheitsnorm


(PresseBox) - Freizeitkarts sind leicht und schnell. Sie erreichen Geschwindigkeiten bis zu 110 km/h. Bereits 13-jährige Fahrer dürfen nach einer Schulung bis zu 90 km/h schnelle Karts lenken. Bei diesem Tempo muss das Thema Sicherheit im Vordergrund stehen. Die neue Europäische Norm DIN EN 16230-1 schreibt Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Freizeitkarts fest. An ihrer Erarbeitung waren unter anderem führende Hersteller von Freizeitkarts, Prüfinstitute und der DIN-Verbraucherrat beteiligt. Entsprechen Karts dieser Norm, können sich Hobby-Rennfahrer darauf verlassen, dass Schutzeinrichtungen gegen bewegliche Teile vorhanden und sie vor heißen Oberflächen, Lärm, Vibrationen und Schwingungen geschützt sind. Außerdem sieht die Norm eine ergonomische Anordnung der Bedienteile und einheitliche sowie eindeutige Symbole und Warnhinweise vor. Die Norm hat das Ziel, das Sicherheitsniveau für Karts zu verbessern und europaweit zu vereinheitlichen. Dazu zählt auch die Festlegung, wie Crashtests an neu entwickelten Karts durchzuführen sind.
Die Norm gilt für benzin- und flüssiggasbetriebene Freizeitkarts, die auf gewerblichen Kartbahnen unterwegs sind. Karts, die in offiziellen Wettkämpfen fahren, wurden nicht berücksichtigt. Bei Karts, die in Hallen eingesetzt werden, geht der Trend verstärkt zu elektrischen Antrieben. Diese sind frei von Abgasen, die bisher bei Verbrennungsmotoren entstehen. Diese E-Karts sollen künftig in der Norm DIN EN 16230-1 "Freizeitkarts ? Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karts" berücksichtigt werden, so der DIN-Verbraucherrat.
Damit die Sicherheitseinrichtungen der Karts mit denen der Fahrstrecke kompatibel sind, hat das DIN-Gremium mit der Erarbeitung weiterführender Anforderungen begonnen. Diese sollen in die zukünftige Norm DIN EN 16230-2 "Freizeitkarts ? Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für Kartbahnen" einfließen.
Die Norm wurde unter Federführung des DIN-Normenausschusses Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet. Weitere Informationen unter www.verbraucherrat.din.de oder unter www.nasport.din.de.






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Datum: 21.08.2014 - 10:52 Uhr
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