Übergewichtige Kinder:
Frühzeitig die Fettwerte bestimmen lassen
(businesspress24) - sup.- Spätestens ab dem 10. Lebensjahr sollten Eltern darauf Wert legen, dass bei ihren Kindern auch die Blutfettwerte bestimmt werden. Das empfiehlt die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung von Fettstoffwechselstörungen und ihrer Folgeerkrankungen (DGFF). Auf diese Weise können vererbte Fettstoffwechselstörungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. "Auch bei übergewichtigen Kindern sollte möglichst früh nachgeschaut werden", so Prof. Karl Winkler, Vorsitzender der DGFF. Aktuellen Daten zufolge weisen bereits drei Viertel der übergewichtigen Kinder im Alter zwischen fünf und acht Jahren Symptome von Stoffwechselstörungen auf. Beste Therapie bei zu dicken Kids ist ausgewogene Ernährung plus Erhöhung des täglichen Bewegungsniveaus. Anregungen, wie dies gelingt, bietet z. B. das von Experten entwickelte Ratgeber-Portal www.komm-in-schwung.de.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de
Datum: 18.08.2014 - 04:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1096716
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilona Kruchen
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/555548
Kategorie:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 110 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Übergewichtige Kinder:
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Supress (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).