businesspress24.com - Gewinn ist auszuzahlen
 

Gewinn ist auszuzahlen

ID: 1093105


(LifePR) - Wer Gewinnzusagen versendet, muss dem Empfänger den zugesagten Betrag zahlen. Im konkreten Fall hatte die Klägerin im Jahr 2007 ein Schreiben mit der Überschrift «Großes Deutschland Rätsel» erhalten. Absender war die Firma «Buchungszentrumwest» mit einer Postfachanschrift aus Achim. In dem Schreiben heißt es auszugsweise: «Sie sind ein Gewinner Frau (es folgt der Name der Klägerin)...». Neben dem Namen befindet sich unter der Kategorie «Preise» der Satz «Dritter Preis: 20 x 1.000 Euro Bargeld». Tatsächlich existierte die Firma «Buchungszentrumwest» nicht. Das Postfach wurde durch eine dritte Person betrieben. Das OLG Oldenburg verpflichtete den Geschäftspartner des Postfachbetreibers zur Zahlung von 20.000 Euro. Bei dem der Klägerin im Jahr 2007 zugesandten Schreiben handele es sich um eine Gewinnzusage. Die Mitteilung sei geeignet beim Empfänger den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten, so die Richter weiter. Der beklagte Geschäftspartner des Postfachbetreibers sei auch der vom Gesetz verpflichtete «Sender» der Gewinnmitteilung. Dabei könnten Sender einer Gewinnzusage auch solche Unternehmen sein, die Verbrauchern unter nicht existierenden Firmen Gewinnmitteilungen zukommen lassen. Da der Beklagte die Adressen geliefert, die Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet, versandt und die Touren organisiert hat, kann er als Handelnder neben dem Postfachbetreiber aus der Gewinnzusage verpflichtet werden, erklären ARAG Experten (OLG Oldenburg, Az.: 11 U 23/11).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  8000 kleine Fragezeichen
Souvenirs, Souvenirs – Teure Urlaubsmitbringsel
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.08.2014 - 04:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1093105
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 46 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewinn ist auszuzahlen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 132


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.