businesspress24.com - Taschengeld für Au-Pair nicht bar zahlen
 

Taschengeld für Au-Pair nicht bar zahlen

ID: 1090988


(LifePR) - Das Taschengeld für ein Au-Pair-Mädchen kann nur dann im Rahmen der Kinderbetreuungskosten steuermindernd anerkannt werden, wenn die Zahlung unbar und auf ein Konto des Au-Pairs erfolgt ist. In dem vom Finanzgericht (FG) Köln entschiedenen Fall hatte der Kläger - ein verwitweter Kriminalbeamter - in seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 Kinderbetreuungskosten in Höhe von insgesamt 9.153 Euro geltend gemacht. Darin waren 3.080 Euro enthalten, die er dem Au-Pair als Taschengeld gezahlt hatte. Er erläuterte dazu, das Au-Pair habe nach eigenen Angaben nicht über ein Konto verfügt, so dass er das Geld nicht habe überweisen können. Das half ihm jedoch nichts: Das Finanzamt erkannte das Taschengeld im Steuerbescheid dennoch nicht als Kinderbetreuungskosten an. Auch vor dem FG hatte der Kläger nun keinen Erfolg. Aufwendungen für die Kinderbetreuung konnten zwar nach den damaligen Vorschriften bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro von der zu zahlenden Einkommenssteuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings nach der damaligen wie auch nach der jetzigen Gesetzeslage, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Diese Regelung ist laut FG rechtmäßig und sieht zu Recht keine Ausnahmen vor. Das Gericht verwies insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Auch dort würden bare und unbare Zahlungen im Gesetz unterschiedlich behandelt. Diese Ungleichbehandlung sei jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, die Schwarzarbeit im Haushalt zu bekämpfen. Das Argument des Klägers, das Au-Pair habe auf Barzahlung bestanden, ändere ebenfalls nichts am Ergebnis, so das Gericht. Denn der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich generalisierende und typisierende Regelungen treffen, auch wenn damit im Einzelfall Härten verbunden wären (FG Köln, AZ: 15 K 2882/13).






Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld erzielen wiederum Prozesserfolg
Deutschland kämpft weiter für höhere Spielzeugsicherheit
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 31.07.2014 - 04:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1090988
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 39 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Taschengeld für Au-Pair nicht bar zahlen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 105


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.