Frauenhauskoordinierung fordert: Alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung unter Strafe stellen
(ots) - Anlässlich des Gesetzesentwurfs des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung
des Strafgesetzbuches und Umsetzung europäischer Vorgaben zum
Sexualstrafrecht (28.04.2014), fordert Frauenhauskoordinierung e. V.
eine weitergehende Änderung des geltenden Sexualstrafrechts. Das
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird durch das Sexualstrafrecht
in Deutschland nicht umfassend und wirksam geschützt. Sexuelle
Handlungen, die einer Person ohne deren Einwilligung vorsätzlich
aufgezwungen werden, stehen nicht per se unter Strafe, sondern werden
von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht. Hat sich das Opfer
körperlich gewehrt? Welchen Widerstand hätte das Opfer leisten können
oder müssen? Gab es die Möglichkeit zur Flucht?
Wirksamer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung besteht nur, wenn
alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen kriminalisiert und
strafrechtlich verfolgt werden - auch ohne körperliche Gegenwehr des
Opfers!
Frauenhauskoordinierung e. V. vereint zahlreiche bundesweite
Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland,
Paritätischer Gesamtverband e. V., Sozialdienst katholischer Frauen
Gesamtverein e. V./Deutsche Caritasverband e. V.) sowie einzelne
Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. FHK e. V.
koordiniert, vernetzt und unterstützt das umfassende Hilfe- und
Unterstützungssystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und
bündelt die Praxiserfahrungen, um sie in politische
Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu
transportieren.
Die Pressemitteilung und die Stellungnahme können hier
heruntergeladen werden: http://ots.de/Td3AJ
Pressekontakt:
Angelina Bemb
Referentin Recht
Frauenhauskoordinierung e. V.
Tucholskystraße 11
D-10117 Berlin
Mail fhk(at)paritaet.org
Fon +49 (0)30 92122084
www.frauenhauskoordinierung.de
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Datum: 25.07.2014 - 07:45 Uhr
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Innenpolitik
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