Bäume dürfen geschnitten werden
(LifePR) - Hat ein Grundstückseigentümer vergeblich alles versucht, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen, so darf er die Arbeiten selbst vornehmen. In einen konkreten Fall ragten die Äste an der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Teil bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und Laubbefall auf dem Nachbargrundstück. Der Geschädigte nahm mehrfach mündlich Kontakt auf und stellte seine Forderungen auch schriftlich. Der betroffene Grundstücksinhaber reagierte darauf aber einfach nicht. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten und bestellte einen professionellen Baumdienst. Die Rechnung sandte er an den Eigentümer der Bäume und dieser musste auch tatsächlich für die Kosten der Arbeiten aufkommen, so ARAG Experten. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe, argumentierten die Richter (OLG Koblenz, AZ: Az.: 3 U 631/13).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 16.07.2014 - 04:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1085049
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 35 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bäume dürfen geschnitten werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




