businesspress24.com - Gewinn darf behalten werden
 

Gewinn darf behalten werden

ID: 1079276


(LifePR) - Der Gewinn eines Autos kann grundsätzlich als Einnahme bei der Gewährung von Hartz-IV-Leistungen berücksichtigt werden. Unterbleibt dies, darf das Jobcenter aber nicht mit Blick auf den durch Weiterverkauf erlangten Barerlös zurückgreifen und bereits bewilligte Leistungen zurückfordern. Im konkreten Fall standen die Kläger im Leistungsbezug des Jobcenters, als sie im Herbst 2008 an einem Glücksspiel teilnahmen und einen Neuwagen gewannen. Obwohl das Jobcenter hiervon Kenntnis hatte, wurden den Klägern Leistungen für den nächsten Bewilligungszeitraum ausbezahlt, ohne hierbei den Gewinn zu berücksichtigen. Einige Zeit später zeigten die Kläger an, dass sie das Fahrzeug zu einem Preis von 7.800 Euro verkauft hatten. Erst daraufhin hob das Jobcenter den bereits erteilten Bewilligungsbescheid teilweise auf und verlangte von den Klägern die Rückerstattung von Leistungen in Höhe von insgesamt 5.670 Euro. Hiergegen wandten sich die Kläger - mit Erfolg. Grundsätzlich handelt es sich bei dem gewonnenen Auto durchaus um eine vom Jobcenter zu berücksichtigende Einnahme mit Geldeswert. Das Auto hätte aber vom Jobcenter bereits ab der Übergabe des gewonnenen Autos berücksichtigt werden müssen und nicht erst beim Verkauf des Autos. Der beim Verkauf erzielte Barerlös in Höhe von 7.800 Euro stelle weder den ersten noch den erneuten Zufluss der Einnahmen aus dem ursprünglichen Gewinn des Autos dar, sondern lediglich eine sogenannte Vermögensumschichtung. Daher durften die Kläger darauf vertrauen, dass ihnen die unmittelbar nach dem Gewinn bewilligten Leistungen zustanden und mussten sie daher auch nicht erstatten, erklären ARAG Experten (SG Mainz, Az.: S 15 AS 132/11).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  CLLB Rechtsanwälte informieren: SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird liquidiert
Hinweisschild an Rutsche
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.07.2014 - 03:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1079276
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewinn darf behalten werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 192


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.