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Appell an Politik: Zeitungen brauchen dringend Sonderregelung beim Mindestlohn

ID: 1066874


(ots) - Die Zeitungsverleger appellieren an die Politik,
beim Mindestlohn eine Sonderregelung für die Tagespresse vorzusehen.
Wer es mit der Rolle der Zeitung für die politische Meinungs- und
Willensbildung ernst meine, der dürfe bei der Einführung des
Mindestlohns nicht dogmatisch vorgehen, erklärte der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Diese Auffassung
vertritt auch der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, der
für den BDZV ein Gutachten über die Folgen des Mindestlohns erstellt
hat. In einem Interview in der heutigen Ausgabe der Zeitung
"Handelsblatt" stellt di Fabio fest, dass es dem Gesetzgeber
keineswegs gleichgültig sein dürfe, wie sich seine Wirtschafts- und
Sozialpolitik auf die wirtschaftlichen Grundlagen der Pressefreiheit
auswirke. Denn diese sei grundlegend für die Demokratie in
Deutschland. Schon heute sei die Presse - so di Fabio - gegenüber dem
Internet und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk strukturell in der
Defensive.

Würde der Mindestlohn einheitlich auch für die Zeitungsbranche
umgesetzt, könnten nach einer Erhebung des BDZV rund zwei Millionen
Haushalte - insbesondere in den ländlichen Gebieten - nicht mehr zu
betriebswirtschaftlich abbildbaren Konditionen mit Zeitungen
beliefert werden. Damit wären 13 Prozent der gesamten Zeitungsauflage
betroffen. Die Umstellung vom derzeitigen Stücklohn auf Stundenlohn
nach dem Mindestlohnmodell hätte zusätzliche Belastungen von 225
Millionen Euro zur Folge. Der BDZV hob hervor, dass die Mehrzahl der
Zusteller Minijobber seien, die ohnehin nur begrenzt dazuverdienen
dürften.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de




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Datum: 02.06.2014 - 05:42 Uhr
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