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Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsrente

ID: 1064134

Vielen Kunden und auch einigen Vermittlern ist der Unterschied zwischen Leistungsumfang und Leistungshöhe anscheinend nicht bekannt.


(businesspress24) - Mittlerweile gehört es anscheinend zum guten Ton, Versicherer, deren Produkte und überhaupt alles, was mit Versicherungen zu tun hat, schlecht zu reden. Viele offenbaren dabei ihre Unwissenheit in Bezug auf Versicherungsprodukte.
Inzwischen gibt es den ein oder anderen Experten, der erkannt hat, dass Altersvorsorge mit einer guten Absicherung beginnt, wie schon von uns beschrieben. Allerdings ist anscheinend vielen nicht bekannt, worin die Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten liegen. Anders sind die Artikel, die derzeit vor allem in renommierten Finanz-Zeitschriften und Finanz-Kolumnen von angesehenen Zeitungen erscheinen, nicht zu erklären.
Immer wieder liest man, dass vor allem Akademiker und alle, die kaufmännisch tätig sind, auch mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung auskommen könnten. Diese sei deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung und würde in gleichem Umfang leisten. Grund hierfür sei, dass der Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung, sich nur auf den Beruf des Versicherungsnehmers zu beziehen entfalle, da ein körperliches Gebrechen, das zu Berufsunfähigkeit in einem kaufmännischen Beruf führt, auch für alle vergleichbaren Berufe am Arbeitsmarkt gelte. Und das deckt sich dann auch mit der Definition der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Das ist soweit auch sehr wahrscheinlich. Wenn jemand aus körperlichen Gründen nicht mehr vor dem PC arbeiten kann, wird er es auch als Dachdecker oder Fliesenleger nicht mehr können. Allerdings bezieht sich die Definition der Berufsunfähigkeitsrente zum einen darauf, dass der Beruf zu 50% nicht mehr ausführbar ist und zum anderen, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr erzielbar ist.
Das bedeutet, man kann entweder nur noch die Hälfte der Zeit arbeiten oder, wenn man noch länger arbeiten könnte, ein wichtiger Arbeitsschritt, ohne den der Rest hinfällig wird, ist nicht mehr ausführbar.
Erwerbsunfähig ist, wer keine 3 Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen kann.




Das ist doch ein deutlicher Unterschied.
So gerne also derzeit über Versicherungen geschrieben und geredet wird, man sollte immer die Fakten prüfen.


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Datum: 26.05.2014 - 03:43 Uhr
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