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Fördermitttel für Weiterbildung

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Kennen Sie den Unterschied zwischen "Bildungsscheck", "Bildungsgutschein" und "Bildungsprämie"?


(businesspress24) - Weiterbildung ist in unserer dynamischen, vernetzten Arbeitswelt ein Muss. Dabei geht es nicht nur um die sogenannten Hard Skills, das fachliche Wissen, sondern auch um die Soft Skills wie soziale Kompetenz und Führungsstil. Das Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen ist riesig und ebenso vielfältig ist das Angebot an finanziller Förderung bzw. Bezuschussung. Bestimmte Förderprogramme unterstützen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 25.000 ?.

Weiterbildung bei Arbeitgebern gefragt
Viele Arbeitgeber fordern explizit den Nachweis bestimmter Spezialisierungen und außerfachlicher Kompetenzen. In vielen Bereichen, die einem rasanten Fortschritt unterliegen wie bspw. die IT Branche, ist es unverzichtbar, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Gleiches gilt für die Branche der Unternehmensberatungen. Weiterbildungen sind dementsprechend ein wichtiges Kriterium bei der Einstellung. Berufliche Weiterbildung ist der beste Türöffner für den Job.

In großen Konzernen ist Weiterbildung gang und gäbe. Hier gibt es feste Abteilungen für die (regelmäßige) Weiterbildung der Mitarbeiter. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind in diesem Bereich weniger aktiv. Oftmals muss hier das Weiterbildungsvorhaben vehement beim Chef durchgesetzt werden. Hier gilt es, gut zu argumentieren und den Unternehmenserfolg als wichtigstes Argument vorzubringen. Positiv anzumerken ist: Eine forsa Umfrage, in Auftrag gegeben von dem Institut für Lernsysteme (ILS), ergab, dass ganze 80 % der Arbeitgeber sich finanziell an den Weiterbildungskosten Ihrer Angestellten beteiligen.

Weiterbildung liegt im Trend
Bei der zwischen vom 25. März bis zum 29. März in Stuttgart stattfindenden Bildungsmesse "didacta", der größten Bildungsmesse in der Bundesrepublik, steht ebenfalls alles im Zeichen der Weiterbildung, d. h. des Lernens und Lehrens nach der Erstausbildung. Laut einer forsa Umfrage, in Auftrag gegeben durch die "Haufe Akademie", sind die Deutschen lernbereit wie nie; jeder Dritte ist laut der Umfrage bereit, für das Lernen seine Freizeit, ja sogar den Urlaub zu opfern.





Förderung durch den Staat
Der Staat, sprich der Bund und die Länder, setzen durch den Ausbau von Förderprogrammen ein Signal in dieselbe Richtung; dies ist durchaus von Bedeutung, denn eine Weiterbildung ist nicht nur zeitintensiv, sondern kann auch mit hohen Kosten verbunden sein. Jüngst wurden in den Bundesländern Sachsen Anhalt und Hamburg neue Zuschüsse für Weiterbildungswillige beschlossen.

Zuschüsse sind in Sachsen Anhalt bspw. unter anderem durch die landeseigene Investitionsbank möglich; diese unterstützt diejenigen Arbeitslosen, die keinen Anspruch auf Förderung durch die Arbeitsagentur haben, aber auch Angestellte, sofern sie ein Bruttomonatseinkommen von weniger als 4.350 ? haben. Es sind Erstattungen von bis zu 90 % der Fortbildungskosten möglich. Diese decken auch Fahrtkosten und Unterbringungskosten ab.

In Hamburg läuft das Förderprogramm "Weiterbildungsbonus" bis 2016, in dessen Rahmen die Fortbildungskosten zu 100 % erstattet werden, solange sie nicht mehr als 2.000 ? betragen. Nicht nur Auszubildende und Alleinerziehende werden gefördert, sondern auch Handwerker, die sich im Bereich Umwelttechnik oder Qualitätsmanagement weiterbilden wollen. In zehn der insgesamt 16 Bundesländer gibt es zudem sogenannte Bildungsschecks; diese können neben Arbeitnehmern auch Unternehmensgründer beantragen. Der Bund gibt zudem sogenannte Bildungsprämien aus, mit denen Geringverdiener, Fachkräfte, begabte Azubis und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen gefördert werden.

Kennen Sie den Unterschied zwischen "Bildungsscheck", "Bildungsgutschein" und "Bildungsprämie"? Viele Unternehmen wissen gar nicht, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen 40.000 ? und mehr pro Jahr für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter erhalten können. Fast jeder bekommt aber Fördermittel wie Sie in meinem eBook nachlesen können.

Steuerliche Absetzbarkeit
Weiterbildungskosten können als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast senken. Es sollten alle Nachweise über selbst getragene Kosten eingereicht werden, auch Reise und Hotelkosten.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

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Datum: 22.05.2014 - 04:20 Uhr
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