WAZ: Nachzug ist ein Grundrecht. Kommentar von Knut Pries
(ots) - Die Erkenntnis, dass Integration vor allem auch eine
Sache der Sprache ist, ist nicht falsch. Eine andere Frage ist, wie
genau der Gesetzgeber seine Vorgaben ausgestaltet, um dem Prinzip im
wirklichen Leben Geltung zu verschaffen. Zu dieser Lebenswirklichkeit
gehören die besonderen Umstände des "Ehegatten-Nachzugs". Wenn eine
Frau oder ein Mann mit dem bereits in Deutschland rechtmäßig
ansässigen Ehepartner zusammenziehen will, ist das nicht irgendein
beliebiges Interesse, sondern ein Grundrecht. Das aber wird in
Deutschland nur gewährt, wenn der Neuankömmling Deutschkenntnisse -
mündliche und schriftliche - nachweisen kann. Nur "körperliche,
geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung" sind Grund für
Ausnahmen. Analphabeten aber pauschal vom Ehegatten-Nachzug
auszuschließen, ist ungerecht. Es ist zu hoffen, dass das EU-Gericht
diesen Starrsinn beendet.
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Datum: 30.04.2014 - 13:04 Uhr
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