DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 13/2014: Lizenzierungsverfahren für Saison 2014/15: DFL trifft erste Entscheidungen
(ots) - Die DFL Deutsche Fußball Liga hat heute erste 
Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. 
Bundesliga für die Saison 2014/15 getroffen. Für die 36 Lizenzen der 
beiden deutschen Profiligen haben sich 49 Vereine und 
Kapitalgesellschaften beworben. In erster Instanz wurde keinem Club 
die Lizenz verweigert. Um die endgültige Spielberechtigung zu 
erhalten, müssen jedoch einige Bewerber bis Ende Mai Bedingungen 
erfüllen. Die Clubs haben nun zunächst bis zum 29. April Zeit, 
Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Voraussichtlich 
am 7. Mai erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die 
innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Am 
15. Mai tagt erstmals der Lizenzierungsausschuss und entscheidet 
endgültig über die zweite Beschwerde. Am 28. Mai erfolgt dann die 
finale Entscheidung durch den Lizenzierungsausschuss über eventuell 
erforderliche Bedingungserfüllungen und die endgültige Vergabe der 
Lizenzen.
   Neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überprüft die DFL 
als satzungsgemäß erste Instanz auch infrastrukturelle, rechtliche, 
personell-administrative, medientechnische, sicherheitstechnische und
sportliche Kriterien, die in der Lizenzierungsordnung definiert sind,
um einen integren und fairen Wettbewerb sicherzustellen. In diesem 
Zuge kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine 
Bedingungserfüllung bedeutet: Der Club erhält die Spielberechtigung 
erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der 
Saison fristgerecht nachgewiesen worden sind. Im Gegensatz dazu wird 
bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener 
Spielberechtigung während der Saison einzuhalten sind.
   "Für die Saison 2014/15 erfolgt die Lizenzierung bei Clubs mit 
Konzernstrukturen erstmals auf Basis von Konzernabschlüssen. Dadurch 
werden auch Tochterunternehmen, wie zum Beispiel die 
Stadion-Gesellschaften, in die Bewertung einbezogen", sagt Werner 
Möglich, Direktor Lizenzierung der DFL. Bis dato wurden vor einem 
entsprechenden Beschluss der Generalversammlung des Ligaverbandes im 
August 2013 die Entscheidungen im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens 
grundsätzlich anhand von Einzelabschlüssen getroffen.
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Datum: 22.04.2014 - 10:01 Uhr
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