Badische Zeitung: Vorratsdatenspeicherung / Eine Frage des Wollens
Kommentar von Christian Rath
(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die
EU-Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung komplett beseitigt. Sie
verletzten in der jetzigen Form das EU-Grundrecht auf Datenschutz.
Das ist ein wichtiges Urteil. Noch nie hat der EuGH die Bürgerrechte
so deutlich gegen Polizeiinteressen verteidigt. Besonders mutig war
das Urteil aber nicht. Denn die EU-Mitgliedsstaaten können ihre
Vorratsdatenspeicherungen erst einmal behalten - falls sie dies
politisch für richtig halten. In fast allen EU-Staaten wird das wohl
der Fall sein. http://mehr.bz/khsts83
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Datum: 08.04.2014 - 16:02 Uhr
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