businesspress24.com - Leistungen vom Staat bei Demenzerkrankung - darauf haben Sie Anspruch
 

Leistungen vom Staat bei Demenzerkrankung - darauf haben Sie Anspruch

ID: 1044410

Berlin, 08.04.2014. Wenn eine Person an Demenz erkrankt, stellen sich für sie und ihre Angehörigen zahlreiche Fragen. Die dringlichste lautet oft: Welche Unterstützung gibt es, wenn beispielsweise die Ehepartnerin, der Ehepartner, ein Elternteil oder auch die Großmutter im Alltag hilfsbedürftig wird? Antworten geben Pflegestützpunkte, Beratungsstellen u.a. der Wohlfahrtsverbände, Alzheimer Gesellschaften und die Pflege- und Krankenversicherung.


(businesspress24) - Neben Leistungen der Krankenversicherung können auch Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom konkreten Bedarf.

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten sowie der Verhütung von Verschlimmerungen dienen und im sogenannten Leistungskatalog des SGB V (5. Sozialgesetzbuch) enthalten sind. Das gilt u.a. für Arztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente, andere therapeutische Maßnahmen oder Hilfsmittel, die im Verlauf einer Demenz medizinisch erforderlich sind.
Die Pflegeversicherung greift dann, wenn voraussichtlich längerfristig (über 6 Monate hinaus) Pflegebedarf besteht. Betroffene müssen zunächst einen Antrag auf Leistungen bei ihrer Pflegekasse stellen. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird eine Pflegestufe ermittelt, nach der Demenzkranken bestimmte Leistungen zustehen. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Pflegegeld, professionellen Pflegedienstleistungen oder einer Kombinationsleistung.

Weiterführende Informationen und Erfahrungsberichte bietet das Informationsportal www.wegweiser-demenz.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier gibt es Rat und Hilfe rund um das Thema Demenzerkrankungen. Mit der Adressdatenbank können Hilfeangebote vor Ort recherchiert werden.

Der Wegweiser Demenz wird herausgegeben vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Servicebüro Wegweiser Demenz
c/o neues handeln GmbH
Elisa Minossi
Telefon: 030/288 83 78 38
Telefax: 030/288 83 78 28
E-Mail: wegweiser-demenz(at)neueshandeln.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sanfter Knochenaufbau für feste Implantate
Wege weisen jenseits von Medikamenten und Operation
Bereitgestellt von Benutzer: wegweiser-demenz
Datum: 08.04.2014 - 10:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1044410
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elisa Minossi
Stadt:

Berlin


Telefon: 030/288 83 78 38

Kategorie:

Behandlung & Beratung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 115 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Leistungen vom Staat bei Demenzerkrankung - darauf haben Sie Anspruch
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Servicebüro Wegweiser Demenz c/o neues handeln GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Servicebüro Wegweiser Demenz c/o neues handeln GmbH



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 75


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.