Online-Computerspiele dürfen die Preise nicht beliebig ändern
(LifePR) - Im Fall von World of Warcraft hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Nutzungsbedingungen geklagt. World of Warcraft (kurz WoW) ist ein Online-Rollenspiel des US-amerikanischen Spielentwicklers Blizzard Entertainment. Das Spiel war mit mehr als einer Milliarde Dollar Umsatz jährlich zu seinen Hochzeiten eines der lukrativsten Unterhaltungsmedien. Die Nutzungsbedingungen enthielten eine Klausel, nach der Blizzard Entertainment die monatlichen Kosten für das Rollenspiel beliebig ändern kann. Um dem zuzustimmen, mussten Spieler WoW nur weiter nutzen. Eine solche Klausel ist nicht zulässig, entschieden die Richter des Landgerichts Berlin. Bei solchen wichtigen Änderungen müsse der Kunde umfassend informiert werden und nicht nur, wie in diesem Fall, durch eine Mitteilung auf der Webseite. Außerdem seien die Änderungsmöglichkeiten viel zu umfangreich: Neben der Erhöhung von Monatsgebühren erlaubt die Klausel auch die Änderung aller anderen Nutzungsbedingungen. Das verstößt laut ARAG Experten gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (LG Berlin, Az.: 15 O 300/12).
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/internet-und-computer
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.04.2014 - 04:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1043488
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 28 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Online-Computerspiele dürfen die Preise nicht beliebig ändern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




