neues deutschland: zur Debatte um das Streikrecht
(ots) - Mit der Verhältnismäßigkeit ist es wie mit dem
Geschmack: Es lässt sich vorzüglich ergebnislos darüber streiten.
Drei Tage wollen die Piloten der Lufthansa die Arbeit niederlegen,
rund eine Milliarde Euro Schaden steht im Raum. Ist das
verhältnismäßig? Eigentlich nutzt die Gewerkschaft nur einen
wichtigen Grundsatz: Streik muss wehtun. Arbeitgebern gefällt das
nicht, deswegen rufen sie in solchen Momenten gerne nach
Gesetzesänderungen wie etwa der Präsident des Bundesverbands der
Deutschen Tourismuswirtschaft, Michael Frenzel. Der forderte, die
»dauerhafte Streikgefahr auf ein verträgliches Maß« zu reduzieren.
Und die Politik hört hin, zumindest die CDU. Unionsfraktionsvize
Arnold Vaatz kritisierte, auch in Tarifkonflikten müsse die
Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Den Fall Lufthansa will er nun
zum Anlass nehmen, um über eine Gesetzesänderung nachzudenken, die
Schwarz-Rot schon in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben hat:
die Tarifeinheit. Damit würden die kleineren, aber oftmals
wirkmächtigeren Gewerkschaften in einem Betrieb ausgehebelt. Ihr
Streikrecht ginge verloren. Die Christdemokraten kratzen also wieder
mal ganz undemokratisch am Grundgesetz. Dabei gilt im Streikrecht
bereits nach heutiger Rechtsprechung eben diese Verhältnismäßigkeit,
übrigens für beide Seiten. Und dem Unmut der Unternehmen zum Trotz
wird hierzulande im europäischen Vergleich selten gestreikt -
verhältnismäßig.
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Datum: 01.04.2014 - 12:03 Uhr
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