Werder Bremen-Presseservice: 30.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
(ots) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den 
DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens 
mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und einer zusätzlichen 
Investition in Sicherheitsvorkehrungen in Höhe von EUR 10.000 Euro 
belegt. Damit folgte das DFB-Sportgericht der Argumentation des SV 
Werder Bremen, der gegen die zunächst beantragte Höhe der 
Strafzahlung von 40.000 Euro Widerspruch eingelegt hatte, und wertete
die Argumente als strafmildernd. Dem reduzierten Strafmaß stimmten 
die Grün-Weißen am Dienstagnachmittag zu. Das Urteil ist 
rechtskräftig.
   "Wir haben nach den Vorfällen des Nordderbys direkt reagiert und 
bereits erste Maßnahmen getroffen. In weitere sicherheitsrelevante 
Veränderungen im Weser-Stadion werden wir die 10.000 Euro einfließen 
lassen.  In Bremen hat es seit mehr als zehn Jahren keine 
gravierenden Pyrotechnik-Vorfälle mehr gegeben. Daher empfanden wir 
die Strafe als zu hoch", so Werders Vorsitzender der Geschäftsführung
Klaus Filbry. Er betonte jedoch auch: "Nicht erst seit dem Urteil ist
klar: Pyrotechnik gefährdet die Gesundheit und schadet in besonderem 
Maße den Fans und dem Verein. Wir werden daher auch in Zukunft immer 
wieder versuchen, die Verursacher zu identifizieren und 
Strafzahlungen weiterzugeben".
   Am 01.03.2014 wurde im 100. Nordderby zwischen dem SV Werder und 
dem Hamburger SV im Zuschauerblock der Grün-Weißen mehrfach 
Pyrotechnik gezündet. Dazu landeten Gegenstände auf dem Spielfeld.
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Datum: 01.04.2014 - 11:11 Uhr
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