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Neue AGB bei eBay

ID: 1032819


(PresseBox) - Am 12.03.2014 hat die Internetauktionsplattform eBay sowohl ihre AGB als auch ihre Datenschutzerklärung geändert.
Das kann für viele eBay-Händler bedeuten, dass auch sie eine Anpassung ihrer bei eBay verwendeten AGB vornehmen müssen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung finden Sie direkt bei eBay unter folgendem Link: http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html
Hier in aller Kürze ein paar der wichtigsten Änderungen:
?Die Begrifflichkeiten wurden angepasst. Künftig ist vom ?Nutzer? statt vom ?Mitglied? die Rede und von ?eBay-Diensten? statt von ?eBay-Websites?.
?eBay behält sich das Recht vor, vom Verkäufer Zahlungs- oder Eigentumsnachweise der Ware zu verlangen.
?Der Kaufpreis ist nunmehr grundsätzlich sofort fällig.
?Gewerbliche Verkäufer sind nunmehr auch nach den AGB verpflichtet, die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu beachten und die Anmeldedaten entsprechend zu vervollständigen.
?Gewerbliche Verkäufer werden überdies in den AGB verpflichtet, ein ?gewerbliches eBay-Konto? zu eröffnen.
?Die Rücknahme von Geboten wurde neu geregelt.
?Die Vornahme von Drohungen mit der Abgabe oder der Nichtabgabe von Bewertungen ist ausdrücklich verboten.
Alle eBay-Händler sollten kurzfristig prüfen, ob ihre eigenen AGB mit den geänderten AGB von eBay noch übereinstimmen oder ob Änderungen erfolgen müssen. Daneben muss auch auf die Kompatibilität des eigenen eBay-Auftritts mit den neuen Regelungen geachtet werden.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.




Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor


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Datum: 14.03.2014 - 07:05 Uhr
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