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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse lohnt sich

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Für (freiwillig) gesetzlich versicherte Selbständige sind die Kosten für die Krankenkasse ein empfindlicher Kostenblock.


(businesspress24) - Auch wenn die Tarife gesetzlich vorgeschrieben sind und es einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 % der Bemessungsgrundlage gibt, kann sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse auch finanziell auszahlen. Denn ungeachtet der einheitlichen Tarife ergeben sich preisliche Unterschiede insofern, als Krankenkassen ihren Mitgliedern Boni auszahlen können, aber auch einen Zusatzbeitrag berechnen können. Darüber hinaus gibt es kassenspezifische Unterschiede, was das Leistungsangebot betrifft. Der Leistungskatalog ist nur zu 96 % gesetzlich definiert. Demzufolge gibt es eine Reihe spezieller Leistungen, durch die sich die einzelnen Krankenkassen voneinander unterscheiden.

Über spezielle Internetplattform wie www.jetzt-praemien-senken.de können sich Wechselwillige über Leistungen und Tarife von gesetzlichen Krankenkassen informieren. Zudem kann unverbindlich ein Antragsformular für den Wechsel der Krankenkasse anfordert werden, oder dieses kann als PDF Dokument heruntergeladen werden. Oft wird ein Wechsel vonseiten des Portals mit einer kleinen Wunschprämie belohnt. Viele Portale arbeiten mit einer Reihe von Partnerkrankenkassen zusammen. Deren Leistungsangebot wird auf der Internetpräsenz der Portale umfangreich vorgestellt. Auch ein Preisvergleich durch die Auflistung von Prämien bzw. Boni ist möglich.

Im Rahmen des Leistungsvergleichs sind vor allem die Zusatzleistungen interessant, weil es sich hier um ein weites Spektrum verschiedener medizinischer Dienstleistungen handelt. Um eine Zusatzleistung handelt es sich bei jeder Art von Leistung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese tangieren den Bereich der häuslichen Pflege, weitergehende Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen etc. Auch im Bereich der Kostenerstattung alternativer Behandlungsformen wie bspw. Naturheilverfahren kann sich eine Krankenkasse von der "Konkurrenz" abheben. Darunter fallen diverse Therapieformen wie bspw. Shiatsu, Hydrotherapie, Heliotherapie, Elektrotherapie etc. Zu beachten ist dabei, dass die Krankenkassen von Gesetzes wegen keine Leistungen von Heilpraktikern erstatten, sondern lediglich von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung. Der genaue Leistungsumfang einzelner Kassen wird als PDF zum Download bereitgestellt.





Beim Preisvergleich sind die möglichen jährlichen Bonuszahlungen und deren Höhe relevant. Dieses umfasst eine Geldzahlung oder eine Sachprämie. Bei der BKK der Thüringer Energieversorgung, ist ein jährlicher Bonus von bis zu 210 ? möglich.

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Datum: 05.03.2014 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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