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Sturz bei Proberitt - Eigentümer haftet

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(LifePR) - Nach Auskunft von ARAG Experten haftet der Eigentümer des Pferdes, wenn ein Proberitt mit einem Sturz vom Pferd endet. Im zu entscheidenden Fall machte eine Frau, die ein Pferd kaufen wollte, einen Proberitt und stürzte dabei schwer. Das Gericht verpflichtete den Eigentümer des Pferdes zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlung, obwohl die Frau unterschrieben hatte, sich "freiwillig und mit Einverständnis des Besitzers" auf das Pferd gesetzt zu haben (Landgericht Itzehoe, Az.: 3 O 262/00).




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Datum: 28.02.2014 - 03:31 Uhr
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