businesspress24.com - Landgericht München: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig
 

Landgericht München: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

ID: 1025793


(PresseBox) - Wie aus einer Pressemeldung der GEMA vom 25.02.2014 hervorgeht, hat das Landgericht München am selben Tag entschieden, dass die auf der Videoplattform YouTube gezeigten Einblendungen bei dem Abrufversuch von GEMA-pflichtigen Inhalten mit Texten, wie:
?Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.?
die GEMA rechtswidrig herabwürdigen würden und daher unzulässig seien.
Die Sperrtafeln auf YouTube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Gericht. Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik solche Hinweise.
Das Landgericht München urteilte, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine ?absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA? sei. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.
Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse. Mit der GEMA konnte sich die Videoplattform bis heute nicht auf eine Tarifregelung einigen.
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent




Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gunn-Medienreport ernennt OMD Worldwide zum achten Mal in Folge zur kreativsten Medienagentur
Alles für den besten Freund des Menschen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.02.2014 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1025793
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Landgericht München: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 139


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.