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FlexLife Capital AG - Aussetzung der Ratenzahlungen CLLB vertritt geschädigte Anleger

ID: 1024340


(LifePR) - Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, mehren sich für die Kunden der FlexLife Capital AG in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten. Zunächst wurden die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt. Nur kurze Zeit später hat die FlexLife Capital AG ihren Kunden mitgeteilt, dass die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet habe, weshalb die Gesellschaft weiterhin die Auszahlungen aussetzt.
Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der FlexLife Capital AG liegt im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel entweder mit einem Einmalbetrag nach sieben Jahren ausgezahlt wird, die Auszahlung in monatlichen Raten über zehn Jahre erfolgt oder eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags gewählt werden kann. Insbesondere das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Da die FlexLife Capital AG anscheinend nicht über eine derartige Erlaubnis verfügt, besteht die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb durch die BaFin untersagt wird. Dies kann für sämtliche Kunden der FlexLife Capital AG, die ihre Lebensversicherung gegen Auszahlung monatlicher Raten an diese verkauft hat, zu einem Totalausfallrisiko führen.
Betroffenen Kunden rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Kaufverträge über die Lebensversicherungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.




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Datum: 25.02.2014 - 06:26 Uhr
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