businesspress24.com - Gericht verbietet befristete Leiharbeit bei dauerhaftem Beschäftigungsbedarf
 

Gericht verbietet befristete Leiharbeit bei dauerhaftem Beschäftigungsbedarf

ID: 1015825

Betriebsrat verweigert Zustimmung und behält Recht


(LifePR) - Befristete Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ist verboten, wenn sie einen dauernd anfallenden Bedarf abdecken sollen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 08.01.2014 entschieden (3 TaBV 43/13).
Missbrauch von Leiharbeit verboten
In einer Abteilung der Arbeitgeberin arbeiteten zehn fest angestellte Ingenieure sowie vier Führungskräfte. Diese benötigen eine Assistenz, die ihnen regelmäßig zuarbeitet. Zwei Jahre lang beschäftigte die Arbeitgeberin auf dieser Position befristet eine Leiharbeitnehmerin. Sie beantragte 2013 beim Betriebsrat die Zustimmung zur erneuten befristeten Beschäftigung dieser Leiharbeitnehmerin für weitere zwei Jahre. Dieser verweigerte die Zustimmung mit der Begründung, dass die vorübergehende Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder zeitlich begrenztem Vertretungsbedarf erlaubt ist.
Da die Einstellung nur mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgen darf, hat die Arbeitgeberin die gerichtliche Zustimmungsersetzung beantragt, aber vom Arbeitsgericht nicht erhalten.
Zulässig nur eine aushilfsweise Wahrnehmung dauerhaft anfallender Arbeiten
Ein Leiharbeitnehmer darf bei objektiv dauerhaft anfallender Arbeit nur zu deren aushilfsweiser Wahrnehmung herangezogen werden. Anderenfalls ist sein Einsatz nicht mehr ?vorübergehend?. Das gilt auch, wenn der Leiharbeitnehmer beim Entleiher Daueraufgaben erfüllt, ohne einen Stammarbeitnehmer abgelöst zu haben, so das LAG. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die europäische Leiharbeitsrichtlinie erlauben seit dem 01.12.2011 nur eine «vorübergehende» Beschäftigung von Leiharbeitnehmern und verbieten den Missbrauch von Leiharbeit. Mit diesem Argument kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers verweigern, entschied das LAG.
Wann eine Beschäftigung nur ?vorübergehend? oder ?dauerhaft? ist, ist nicht abschließend geklärt. Arbeitgebern ist daher zu empfehlen, ihre (geplanten) Schritte mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.




Volker Schneider
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Insolvenzrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Fasching, Scheidung - und die Versicherungen?
Zur Videoüberwachung bei Wohnungseigentum
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.02.2014 - 05:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1015825
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 63 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gericht verbietet befristete Leiharbeit bei dauerhaftem Beschäftigungsbedarf
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Eurojuris Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Eurojuris Deutschland e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 147


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.