Punkte in Flensburg- Änderungen des Verkehrszentralregisters
Änderungen des Bußgeldkatalog und der Flensburger Punktekartei ab 1.5.2014!
Die Fahrerlaubnis wird künftig schon bei 8 Punkten in der Verkehrssünderkartei entzogen. Die Vorschriften für was es Punkte gibt, werden vereinfacht. Nicht mehr alle Verstöße werden mit Punkten geahndet.
(businesspress24) - Ab 1.5.2014 gilt ein neuer Bußgeldkatalog und das gegenwärtige Punktesystem wird reformiert. Es gibt in Zukunft nur noch Eintragung von 1 oder 2 Punkten. Die Wirkung des Bußgeldbescheides tritt mit dem Tattag ein. Es kommt nicht mehr auf den Zeitpunkt der Veruteilung an. Die Tilgungsfristen sind völlig neu geregelt. Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Es kommt nicht mehr darauf an, ob man in einem Zeitraum von 2 Jahren neue Punkte zuerkannt bekommt. Es gibt keine Punkte mehr für Delikte, die keine Gefährdung anderer nach sich ziehen, wie z.B. bei Verstößen gegen die Umweltzone oder Fahrtenbuchauflage. Wenn Sie bereits Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben, werden diese zum Stichtag umgerechnet. Wir haben auf unserer Website ein Hinweisblatt für die Umrechnung und die Neuerungen erstellt.
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Datum: 29.01.2014 - 06:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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