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Wenn der Weg zum Arzt anschließend vor Gericht endet

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Zum Glück bleibt es beim Blick auf die Gesamtheit weiterhin eine Ausnahme, aber Behandlungsfehler kommen dennoch fast täglich vor und können jeden treffen. Das ist dann in doppelter Hinsicht schmerzhaft, denn einerseits müssen Patienten unter der ausgebliebenden Heilung oder im schlimmsten Fall gar unter einer Verschlechterung des Gesundheitszustands leiden. Andererseits ist es natürlich alles andere als angenehm, den behandelnden Arzt rechtlich zu belangen und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Trotzdem haben Patienten durch das Medizinrecht in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz.


(businesspress24) - In jedem Fall ist es sinnvoll im Ernstfall die juristische Expertise eines Fachanwalts zu nutzen, denn als Laie findet man sich im Paragraphen-Dschungel sicher nur schwer zurecht. Zudem ist das Arzthaftungsrecht eine äußerst schwierige rechtliche Materie. Da Ärzte für viele Patienten auch Vertrauenspersonen sind, die sie mitunter schon seit vielen Jahren bei gesundheitlichen Problemen beraten und behandelt haben, ist die Hemmschwelle vor Gericht zu ziehen in vielen Fällen groß und es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den eigenen Arzt zu verklagen. Auch wenn das Zögern nachvollziehbar sein mag, so ist es dennoch unbegründet. Denn die Zahl der Arzthaftungsprozesse hat sich im Verlauf der letzten zehn Jahre verfünffacht. Bundesweit kommt es jedes Jahr zu rund 30.000 Kunstfehler-Prozessen – eine Zahl die deutlich belegt, dass eine Klage alles andere als ungewöhnlich ist. Im Ruhrgebiet ist beispielsweise die Anwaltskanzlei von Dr. jur. Raimund Bürger und Beate Lenke ein geeigneter Ansprechpartner, wenn es darum geht juristisch gegen ärztliche Behandlungsfehler vorzugehen. Persönliche Beratung und eine gemeinsame Basis, die Vertrauen schafft sind für die Anwälte aus Essen der Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Weitere Informationen zur Kanzlei gibt es online unter www.rechtsanwalt-dr-buerger.de.




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Ärzte und ihre Behandlungsfehler
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Datum: 22.01.2014 - 05:10 Uhr
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