Schlichtungsstelle Energie - Vertragen statt anklagen
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat ihren Sitz in Berlin. Alle Beschwerden an die Schlichtungsstelle sind für den Verbraucher kostenlos.
(businesspress24) -
Durch die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Paragraph 111a müssen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber sowie Messdienstleister eine sogenannte interne Schlichtungsstelle in Form eines unternehmerischen Beschwerde Managements einrichten.
Dies bedeutet für den Verbraucher eine sachgerechte Einigung zwischen den Parteien, Beanstandungen oder Probleme zu klären.
Dabei gibt das Gesetz vor, dass Beschwerden innerhalb einer Frist von vier Wochen, durch das Energieversorgungsunternehmen bearbeitet werden müssen. Kann der Beschwerde aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeholfen werden, sind die Gründe schriftlich darzulegen. In der Antwort des Energielieferanten muss auf das Schlichtungsverfahren nach Paragraph 111b hingewiesen werden.
Der vierwöchige Fristbeginn gilt ab dem Zugang der Beschwerde im jeweiligen Unternehmen schriftlich bei Eingang im Briefkasten oder per Email im Emailordner des Unternehmens.
In Einzelfällen ist eine längere Frist zum Beispiel bei einer eichamtlichen Prüfung des Zählers möglich, da der Zähler an das Eichamt oder eine staatliche anerkannte Prüfstelle geschickt werden muss. Dieser Vorgang kann länger als vier Wochen dauern.
Was sind Verbraucherbeschwerden? Alle Beanstandungen die von Verbrauchern, die einen Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der gelieferten Energie betreffen. Des Weiteren sind es alle Meinungsverschiedenheiten, die die vertraglich vereinbarten Leistungen, deren Qualität sowie sonstige Rechte und Pflichten aus einem Vertrag betreffen.
Nach den EnWG § 111a gibt es für das Energieversorgungsunternehmen keine Sanktionen, wenn es sich nicht an den Paragraphen hält.
Ein Schlichtungsverfahren geht immer vom Verbraucher aus und ist für diesen kostenfrei. Anders ist es für das Unternehmen, welches pro Vorgang ca. 250,00 Euro an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin zahlen muss. Denn durch diesen finanziellen Beitrag finanziert sich diese.
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Datum: 10.01.2014 - 05:59 Uhr
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