businesspress24.com - Neue Verfahrensweise beim Nachweis zur Steuerfreistellung im Intrahandel
 

Neue Verfahrensweise beim Nachweis zur Steuerfreistellung im Intrahandel

ID: 1002894

Kostenlose BEO-Software erleichtert Abwicklung


(businesspress24) - Die Gelangensbestätigung dient als Nachweis, um bei Lieferungen in EU-Staaten eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu erhalten. Der Empfänger einer Ware bestätigt dazu auf dem Dokument, dass er die Sendung erhalten hat. Verpflichtend ist die Erstellung einer Gelangensbestätigung ab dem 1. Januar 2014. Der Zollspezialist BEO hat eine Software entwickelt, die den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand deutlich minimiert. Mit dem kostenlosen Programm wird der Nachweis elektronisch angelegt, bereitgestellt und archiviert. Der Versand per Post entfällt. Unter www.beo-gb.de können Anwender auf die Cloud-Lösung zugreifen.

Die Gelangensbestätigung muss erstellt werden, wenn eine Sendung durch den Lieferer selbst zugestellt oder vom Abnehmer abgeholt wird. Bei allen anderen Transportvarianten eignet sie sich ebenfalls als einfache und sichere Eingangsbestätigung. Die BEO-Cloud-Lösung hilft, den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand gering zu halten. Nutzer können in dem Programm alle erforderlichen Daten auf einer Plattform verwalten und archivieren. Die Eingabe erfolgt bequem per Excel-Import. Vor dem elektronischen Versand einer Gelangensbestätigung prüft das System, ob alle notwendigen Angaben vorhanden sind. In die Software ist darüber hinaus eine Mailvorlage integriert, sodass für alle Schritte- von der Anfertigung bis zur Bereitstellung der Gelangensbestätigung- kein zusätzliches Programm notwendig ist. Durch das Onlineverfahren kommt es zudem nicht zu Verzögerungen wie beim Versand auf dem Postweg.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

BEO – das Unternehmen
Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hochsicherheitsverschlüsselung im E-Commerce: Metaways stellt neues Arcavias-Release vor
Tine 2.0 komplett in den Univention Corporate Server integriert
Bereitgestellt von Benutzer: BEOGmbH
Datum: 09.01.2014 - 03:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1002894
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christiane Lorch
Stadt:

Endingen


Telefon:

Kategorie:

Computer & Technik


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 115 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Verfahrensweise beim Nachweis zur Steuerfreistellung im Intrahandel
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Beo Software GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Beo Software GmbH



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 1
Guests online: 71


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.