Diese PresseMitteilung an einen Freund senden
Sie versenden diese PresseMitteilung an
TÜV Rheinland: Klassifizierung von Drohnen für mehr Rechtssicherheit / Prüfdienstleister hält drei Klassen sinnvoll: Spielzeug, Freizeitgeräte und gewerblich genutzte Systeme (FOTO)
Ihren Freund mit dem Namen: