Die neuen Richtlinien sind am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie regeln die Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittlers und deren Nachweis. Des Weiteren enthalten sie Bestimmungen zum neuen Vermittlerregister sowie zu Haftung, Informationspflicht und Zahlungen des Vermittlers. Ausre ...

24.07.2007

Medius Meinung über neue EU-Vermittlerrichtlinien positiv

Die neuen Richtlinien sind am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Sie regeln die Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittlers und deren Nachweis. Des Weiteren enthalten sie Bestimmungen zum neuen Vermittlerregister sowie zu Haftung, Informationspflicht und Zahlungen des Vermittlers. Ausreichend Erfahrung ist hier nicht unwesentlich: „Wer einen Medius Vertrag abschließt, kann sich sicher sein, dass er gut beraten wird. Das wird durch ein umfassendes Aus- und Fortbildungsprogramm für unsere Mitarbeiter sichergestellt. Diese Strategie verfolgen wir schon seit Jahren, für die Kunden ist ein Vermittler mit Wissen und Erfahrung essentiell“, berichtet Geschäftsführer Thomas Eckerle.

Auch die neuen Vertriebszweige von Medius erfüllen hohe Qualitätsanforderungen und profitieren von der Erfahrung der Muttergesellschaft. „Mit der Medius Exclusive GmbH haben wir zusätzlich zur Medius Informations- & Vermittlungsservice im Finanzbereich eine weitere Vertriebsschiene ins Leben gerufen. Diese nutzen natürlich unsere Erfahrung aus zwei Jahrzehnten Finanzdienstleistung.“ so Eckerle.








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